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Energieausweis - aber welcher?


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der einfache Verbrauchsausweis ist nur zulässig für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten und für Nichtwohngebäude.

Wurde für Ihr Wohnhaus (mit mindestens 5 WE) der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und hat es schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der WärmeschutzVO vom 11. August 1977 eingehalten oder wurde es durch spätere Änderungen mindestens auf dieses Niveau gebracht, dann ist auch der Verbrauchsausweis ausnahmsweise zulässig.

In der Praxis gilt jedoch meistens:
Für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.


Nur der Bedarfsausweis hat Aussagekraft !

Beim BEDARFSAUSWEIS wird der Energiebedarf anhand genormter Bedingungen berechnet. Das Nutzerverhalten spielt also keine Rolle. Sie erhalten eine Aussage über den baulichen Zustand des Gebäudes und nicht über das Verhalten der Nutzer in den letzten 36 Monaten.


Nur der BEDARFSAUSWEIS gibt eindeutig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Nur er kann die Grundlage für den energetischen Vergleich verschiedener Gebäude sein.


Legen Sie vor allem vor dem Kauf einer Immobilie besonderen Wert auf einen BEDARFSAUSWEIS. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher !


Der Bedarfsausweis ist seit 01.10.2008 Pflicht:


Wird bei den letzt genannten Wohnhäusern das Niveau der WSVO 1977 eingehalten (also auch durch spätere Änderungen) besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.


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