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Energieausweis - für wen?


Wer braucht einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist als Bedarfsausweis vorgeschrieben für alle Neubauten (mit wenigen Ausnahmen), also sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Im Gebäudebestand wird er nach und nach ebenfalls zur Pflicht.
So hat zum Beispiel jeder Mieter das Recht auf Einsicht in den Energieausweis. Jeder potentielle Käufer einer Immobilie kann (und wird!) den Energieausweis verlangen.

Eigentümer, die den Interessenten den Ausweis nicht zugänglich machen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.


Schlussfolgerung

Der Energieausweis macht verschiedene Gebäude gleicher Nutzung hinsichtlich ihrer Energieeffizienz direkt miteinander vergleichbar.

Gebäude, die energetisch auf Höhe der Zeit sind, sind wesentlich leichter zu vermieten und zu verkaufen.

Eigentümer von Immobilien und Abschreibungsobjekten mit energetischem Sanierungsbedarf geraten in Zugzwang!


Energieausweise sind für:


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