Wer ist antragsberechtigt?
Wer ist antragsberechtigt?
Hauptsächlich Architekten und Ingenieure, die durch ihre berufliche Tätigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse, die durch das BAFA festgelegt werden, erworben haben.
Ihr Vorteil:
Beauftragen Sie uns und Sie erhalten den Zuschuss des BAFA gutgeschrieben.
Sie haben konkreten Bedarf?
Am Besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin unter Tel. (09186) 902 303.
