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Wer ist antragsberechtigt?


Wer ist antragsberechtigt?

Hauptsächlich Architekten und Ingenieure, die durch ihre berufliche Tätigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse, die durch das BAFA festgelegt werden, erworben haben.


Ihr Vorteil:

Beauftragen Sie uns und Sie erhalten den Zuschuss des BAFA gutgeschrieben.

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Am Besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin unter Tel. (09186) 902 303.


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