Wie hoch ist der Zuschuss?
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.
Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.
Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Ein- und Zweifamilienwohnhaus NEU ab 1. Mai 2008 | bis zu 350,00 EUR |
| Wohnhäuser mit mindestens 3 Einheiten NEU ab 1. Mai 2008 | bis zu 410,00 EUR |
